Körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt gegen Frauen findet sehr häufig im privaten Bereich statt. Täter ist oft der eigene Freund, Ehemann oder jemand anderes aus dem direkten sozialen Umfeld. Die Spirale der Gewalt kann schleichend beginnen. Die Opfer schweigen vielfach aus Scham oder Angst vor dem Täter. In der Frauenberatungsstelle erhalten Sie schnell und unbürokratisch einen Termin, auf Wunsch auch anonym.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem besten Weg für Sie und Ihre Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Partnerschaft fortsetzen möchten oder eine Trennung in Erwägung ziehen. Der konkrete Inhalt der Beratungsgespräche richtet sich dabei ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Wir bieten Ihnen
Persönliche Gespräche und Beratung
Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
Hilfe bei der Antragstellung
Vermittlung des Kontaktes zu einem Frauenhaus
Unterstützung bei der Bewältigung der Gewalterfahrung
In akuten Gefahrensituationen können Sie unter dem Notruf 110 die Polizei rufen. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Die Polizei kann den Täter umgehend der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr für die Dauer von 10 Tagen verbieten. Die Polizei stellt Strafantrag gegen den Täter.
Die nächsten Frauenhäuser
Im akuten Notfall können Sie in die schützenden Räume eines Frauenhauses flüchten.