Aktueller Stand zum Gewalthilfegesetz
Im letzten Jahr, am 14.02.2025, wurde das Gewalthilfegesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 14.02.2025 vom Bundesrat bestätigt. Ab dem 01.01.2032 besteht erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene. Ziele des Gewalthilfegesetzes sind insbesondere: Anfang 2026 wurde die bestehende Infrastruktur der Frauenhilfe aufgefordert, an einer umfassenden Beantwortung