Im letzten Jahr, am 14.02.2025, wurde das Gewalthilfegesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 14.02.2025 vom Bundesrat bestätigt. Ab dem 01.01.2032 besteht erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene.
Ziele des Gewalthilfegesetzes sind insbesondere:
- Frauen und Kinder vor Häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen,
- bei Häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu intervenieren,
- die Folgen von Gewalt zu mildern und
- die Prävention – also die Verhinderung – zukünftiger Gewalthandlungen.
Anfang 2026 wurde die bestehende Infrastruktur der Frauenhilfe aufgefordert, an einer umfassenden Beantwortung der Fragebögen zur Ausgangsanalyse teilzunehmen. Dies ist ein Prozess, bei dem der Ist-Zustand der Schutz- und Beratungsangebote gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt ermittelt wird.
Ab dem 01.01.2027 greift die Sicherstellungsverantwortung der Länder. Das Land NRW hat ab dem 01.01.2027 bis zum in Kraft treten des Rechtsanspruchs ab 01.01.2032 Zeit, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung für Frauen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind zu sichern und sukzessive auszubauen.
Noch mehr als 5 Jahre!
Es liest sich positiv und gleichzeitig dauert es für von Gewalt Betroffene noch mehr als 5,5 Jahre.
5,5 Jahre Zeit zur Vorbereitung für Bund und Länder und gleichzeitig sind es 5,5 Jahre, in denen die Infrastruktur der Frauenhilfe weiterhin unterversorgt ist. Und diese Unterversorgung ist auch im Hochsauerlandkreis spürbar.
Unterversorgung auch im Hochsauerlandkreis spürbar
Wiederholt wird unter Berücksichtigung der Kapazitäten in der Frauenberatungsstelle Meschede auf die Unterversorgung im südöstlichen Hochsauerlandkreis aufmerksam gemacht. Um die Qualität und Verfügbarkeit des Angebots sicherzustellen, das heißt, die Wartezeit auf eine Erstberatung zu reduzieren und mehr Präventionsarbeit zu leisten, bedarf es einer Aufstockung der bisherigen Finanzierung für mehr Personal. Aus diesem Grund hat die Frauenberatung Meschede im zweiten Halbjahr 2024 einen entsprechenden Antrag bei dem Landrat des Kreises eingereicht. Der Antrag auf Aufstockung der Finanzierung um zusätzliche 1,69 Vollzeitäquivalente wurde abgelehnt und mit der Haushaltslage begründet, die keine Ausweitung der freiwilligen Leistungen vorsah.
Im Jahr 2025 wurde durch die Frauenberatung Meschede erneut auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt. Dieses Mal allerdings ein Antrag in reduzierter Form. Es wurde ein Antrag auf Aufstockung um 0,71 Vollzeitäquivalenten gestellt. Diese Aufstockung entspräche lediglich einen kleinen Bruchteil dessen, was das Gewalthilfegesetz innerhalb der nächsten 5,5 Jahre eigentlich plant und vorsieht.
Ein möglicher Gewinn durch die beantragte Aufstockung wäre:
- 10 Beratungstermine mit je 60 Minuten pro Woche mehr
- Verringerung von Wartezeiten auf einen Beratungstermin für von gewaltbetroffenen Frauen.
Im Jahr 2025 gab es hierzu keine Entscheidung. Positiv lässt sich bewerten, dass der Antrag im aktuellen Jahr 2026 im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2027 erneut diskutiert wird. Leider wurde auch dieser Antrag sowohl im Gesundheits- und Sozialausschuss als auch im Kreistag abgelehnt. Die Mehrheit der Stimmen konnte für den Antrag nicht gewonnen werden.
Kurzübersicht: Zahlen, Daten, Fakten im südöstlichen Hochsauerlandkreis
Die Frauenberatung Meschede ist für folgende Städte und Gemeinde zuständig:
| Meschede | Eslohe |
| Bestwig | Schmallenberg |
| Olsberg | Winterberg |
| Brilon | Hallenberg |
| Marsberg | Medebach |
- Das Einzugsgebiet umfasst 159.785 Einwohner*innen (Stand: 31.12.2023).
- Für diese Einwohnerzahl stehen 3 Vollzeitäquivalente in der Frauenberatung Meschede zur Verfügung, die durch 4 Beraterinnen abgedeckt werden.
- Für die ratsuchenden Frauen ist die Beratung kostenlos.
- Die Frauenberatung Meschede erhält sowohl Fördermittel des Landes als auch des Kreises. Die Stadt Meschede finanziert die Räumlichkeiten. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen. Die öffentlichen Gelder sind nicht ausreichend, sodass die Frauenberatung Meschede jährlich einen Eigenanteil in Höhe von 12% aufbringen muss und auf Spenden angewiesen ist.
- 5,5 Jahre Zeit zur Vorbereitung für Bund und Länder und gleichzeitig sind es 5,5 Jahre, in denen die Infrastruktur der Frauenhilfe auch im südöstlichen Hochsauerlandkreis weiterhin unterversorgt ist.