Spenden

Unsere Beratungsarbeit ist für unsere Klientinnen kostenlos, da wir überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Landes NRW sowie des Hochsauerlandkreises finanziert werden.

Die öffentlichen Gelder sind jedoch nicht ausreichend. Wir sind darauf angewiesen, das fehlende Geld zu erwirtschaften und bitten Sie dafür um Ihre Unterstützung.

Unser Spendenkonto lautet:

Förderverein des Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.
IBAN DE18 4645 1012 0000 056564
BIC WELADED1MES

Vermächtnis: Schenken Sie Zukunft

Viele Menschen wissen nicht, dass sie auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen wie zum Beispiel die Frauenberatungsstelle in Ihrem Nachlass bedenken können. Mit Ihrem Testament bestimmen sie jedoch, was sie über das Leben hinaus weitergeben – ein Testament kann neben der Versorgung nahestehender Menschen also auch die persönlichen Werte widerspiegeln.
Neben einer Schenkung oder Spende ist somit ein Vermächtnis zugunsten der Frauenberatungsstelle eine gute Möglichkeit, die Zukunft andere Frauen mitzugestalten und sie zu unterstützen.
Ein Vermächtnis stellt üblicherweise einen Teil des Erbes dar, also beispielsweise einen bestimmten Betrag, der an eine soziale Organisation gehen soll. Dieser Betrag ist dann vollkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Das Geld geht zu 100% an die gewünschte Organisation und kommt direkt da an, wo Hilfe gebraucht wird.

Wenn Sie die Arbeit der Frauenberatungsstelle mit einem Vermächtnis langfristig unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Ansprechpartnerin für mehr Informationen und weitere Absprachen:

Evelyn Tillner

Bei Bedarf kann auch fachliche Beratung und Unterstützung durch eine Rechtsanwältin hinzugezogen werden.