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Ein Vortrag zum Sorge- und Umgangsrecht

Die Familie gilt als Ort, an dem Kinder versorgt und an das Leben herangeführt werden. Verändert sich an etwas an der Beziehung zwischen den Eltern, muss dabei auch Verantwortung für das Wohl des Kindes ergriffen werden. Neue, klare Vereinbarungen können dabei helfen die Beziehungen für das Kind zu erhalten, sowie Streitigkeiten der Elternteile zu lösen.

Tessa Liermann, Fachanwältin für Familienrecht, bringt ihr Wissen mit in die Frauenberatungsstelle und beantwortet häufige Fragen zum Sorgerecht:
Wann kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Was darf ich beim gemeinsamen Sorgerecht allein entscheiden? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Elternteil?

Das Besuchs- und Umgangsrecht regelt die Eltern-Kind-Beziehung. In diesem Zusammenhang wird das vermehrt praktizierte Wechselmodell vorgestellt. Als Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zugeteilt ist, haben Sie an diesem Abend die Möglichkeit über Ihr Besuchs- und Umgangsrecht informiert zu werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit offene Fragen an Frau Liermann zu stellen.


Wir freuen uns über eine Spende und bitten um vorherige Anmeldung unter 0291 52171 oder info@frauenberatung-hsk.de.
Die Veranstaltung findet am Ruhrplatz 2 in Meschede statt. Die Räumlichkeiten sind über einen Fahrstuhl gut zu erreichen und liegen im 5. OG.